1. Lieferungen
Alle von Jadrimex genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der örtlich geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger behördlich auferlegter Abgaben.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich über allgemein übliche Transportunternehmen. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Liefert Jadrimex eine Bestellung persönlich beim Kunden an, werden hierfür grundsätzlich Kosten berechnet, die den üblichen Kosten eines Versands über ein Transportunternehmen vergleichbar sind, sofern nicht vorab etwas anderes vereinbart wurde.
Sämtliche gelieferten Waren bleiben Eigentum von Jadrimex, bis die betreffende Rechnung vollständig beglichen ist. Nach vollständiger Zahlung geht das Eigentum auf den auf der Rechnung genannten Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
Rechnungen werden grundsätzlich digital per E-Mail versandt.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Die für die Zahlung erforderlichen Bankdaten sind auf der Rechnung angegeben.
Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung kann Jadrimex unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen etwaige Mahn-, Zins- und Inkassokosten an den Kunden weiterberechnen.
Bedienungsanleitungen, Produktinformationen und sonstige verfügbare Dokumentation können über jadrimex.com bereitgestellt werden.
Funktionale Fragen oder Fragen zur Nutzung gelieferter Geräte und Systeme können gesondert per E-Mail über info@jadrimex.com gestellt werden.
2. Installation vor Ort
Jadrimex kann, sofern vereinbart, gelieferte Geräte und Systeme beim Kunden vor Ort installieren, anschließen und in Betrieb nehmen sowie die Bedienung und Nutzung erläutern.
Installationskosten, Anfahrtskosten und etwaige sonstige Kosten werden, soweit vernünftigerweise möglich, vorab angegeben, sofern hierzu keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Der Kunde hat vorab möglichst vollständige und zutreffende Informationen über den Standort, die bestehende Installation, die technischen Einrichtungen und sonstige Umstände zu erteilen, die für die Ausführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.
Weicht die Situation vor Ort von den vorab durch den Kunden erteilten oder Jadrimex bekannten Informationen ab, können zusätzliche Arbeiten und Kosten erforderlich sein.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Standort, die Geräte, die erforderlichen Anschlüsse und sonstigen Einrichtungen zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar und gut zugänglich sind.
Wartezeit, die dadurch entsteht, dass der Standort, die Geräte, Anschlüsse oder erforderlichen Einrichtungen nicht verfügbar oder nicht zugänglich sind, kann dem Kunden als Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden.
Der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, muss sicher und verantwortbar zugänglich sein. Jadrimex behält sich das Recht vor, Arbeiten nicht zu beginnen oder zu unterbrechen, wenn die Ausführung nach Einschätzung von Jadrimex nicht sicher oder nicht verantwortbar erfolgen kann.
Ist infolgedessen oder aufgrund anderer dem Kunden zuzurechnender Umstände ein erneuter Besuch erforderlich, können erneut Anfahrtskosten und Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden.
Nach der Installation kann Jadrimex, sofern zutreffend, eine übliche Einweisung in die Bedienung und Nutzung der betreffenden Geräte oder des Systems geben.
3. Garantie
Sofern bei einem Produkt oder in einem Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Garantiefrist angegeben ist, gilt für von Jadrimex gelieferte Produkte eine Garantiefrist von 12 Monaten.
Diese Garantie lässt gesetzliche Rechte, die dem Kunden nach geltendem Recht zustehen, unberührt.
Die Garantie bezieht sich auf Material- und Produktmängel, die bei normaler und bestimmungsgemäßer Nutzung des Produkts auftreten.
Schäden oder Defekte infolge von Einbruch, Vandalismus, Unfall, Beschädigung, falscher oder unsachgemäßer Nutzung, unsachgemäßer Installation durch Dritte, Änderungen am Produkt oder Nutzung zu anderen als den bestimmungsgemäßen Zwecken fallen nicht unter die Garantie.
Normaler Verschleiß und periodisch zu ersetzende Verbrauchsteile, wie Batterien, fallen nicht unter die Garantie, es sei denn, es liegt nachweislich ein Material- oder Produktmangel vor.
Ein Garantieanspruch ist bei Jadrimex über das RMA-Formular auf jadrimex.com anzumelden. Der Kunde hat eine deutliche Beschreibung des Defekts zu geben und, sofern darum gebeten wird, ergänzende Informationen und/oder Fotos bereitzustellen.
Nach Eingang und Prüfung des Antrags informiert Jadrimex den Kunden per E-Mail darüber, wo das betreffende Produkt abgegeben oder wohin es versandt werden kann.
Das Produkt ist frachtfrei an den von Jadrimex angegebenen Ort zu liefern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Jadrimex untersucht das Produkt und beurteilt, ob der festgestellte Defekt unter die geltende Garantie fällt.
Liegt ein berechtigter Garantieanspruch vor, wird Jadrimex das Produkt so schnell wie vernünftigerweise möglich reparieren.
Ist eine Reparatur vernünftigerweise nicht möglich, kann Jadrimex das Produkt ersetzen. Ist dasselbe Produkt nicht mehr verfügbar, kann Jadrimex nach Möglichkeit eine gleichwertige und geeignete Alternative anbieten.
Ergibt die Untersuchung, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt, wird der Kunde hierüber informiert. Kosten für Untersuchung, Reparatur, Ersatzteile, Materialien und einen etwaigen Rückversand können in diesem Fall an den Kunden weiterberechnet werden. Eine kostenpflichtige Reparatur wird ausgeführt, nachdem hierüber Einvernehmen mit dem Kunden erzielt wurde.
Findet die Untersuchung oder Reparatur im Rahmen eines Garantieanspruchs vor Ort beim Kunden statt, können Anfahrtskosten und Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Anerkennung eines Garantieanspruchs führt nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiefrist. Dies gilt sowohl bei Reparatur als auch bei Ersatz des Produkts oder wenn Jadrimex ein Ersatz- oder Alternativprodukt liefert. Die ursprüngliche Garantiefrist bleibt anwendbar und läuft ab dem ursprünglichen Kauf- oder Lieferdatum, soweit gesetzlich zulässig.
4. Service
Jadrimex erbringt standardmäßig Serviceleistungen vor Ort in den Niederlanden und in Belgien. Service außerhalb der Niederlande und Belgiens ist ausschließlich auf Anfrage und nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Servicearbeiten können unter anderem aus Inspektion, Wartung, Untersuchung, Störungsdiagnose und Reparatur von Geräten und Systemen bestehen.
Eine Serviceanfrage kann per E-Mail über info@jadrimex.com eingereicht werden.
Bei einer Serviceanfrage hat der Kunde möglichst genau anzugeben, um welche Geräte oder welches System es sich handelt. Sofern möglich, werden Marke, Modell oder Typ sowie ein Foto der betreffenden Geräte mitgesendet.
Der Kunde hat zudem möglichst genau zu beschreiben, was der Grund der Serviceanfrage ist, welche Störung oder Abweichung auftritt, wann diese entstanden ist und unter welchen Umständen sie auftritt.
Jadrimex kann vorab ergänzende Informationen, Fotos oder andere Angaben anfordern, um den Servicebesuch bestmöglich vorzubereiten.
Jadrimex kann auch Serviceleistungen an Geräten und Systemen erbringen, die nicht von Jadrimex geliefert wurden. Jadrimex beurteilt vorab, ob solche Arbeiten vernünftigerweise ausgeführt werden können.
Bei Geräten, die nicht von Jadrimex geliefert wurden, kann Jadrimex keine Verantwortung für den technischen Zustand, die Qualität, die frühere Installation, die Konfiguration oder die Funktion der betreffenden Geräte übernehmen.
Eine Serviceanfrage oder ein Servicebesuch beinhaltet keine Garantie dafür, dass eine Störung beim ersten Besuch vollständig festgestellt oder behoben werden kann. Sind zusätzliche Arbeiten, Ersatzteile, Materialien oder ein Folgebesuch erforderlich, wird dies, soweit vernünftigerweise möglich, mit dem Kunden abgestimmt.
Für Servicearbeiten können Anfahrtskosten und Arbeitszeit berechnet werden. Ersatzteile, Materialien und etwaige sonstige Kosten werden gesondert weiterberechnet, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Wartezeit infolge nicht zugänglicher Geräte, Standorte oder erforderlicher Einrichtungen kann dem Kunden als Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden.
Ist ein Folgebesuch erforderlich, können erneut Anfahrtskosten und Arbeitszeit berechnet werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Ausführung von Servicearbeiten beinhaltet keine Garantie dafür, dass die betreffenden Geräte oder das System nach Ausführung der Arbeiten vollständig oder zur Zufriedenheit funktionieren. Die Funktion kann unter anderem vom technischen Zustand der Geräte, von Ersatzteilen, der Installation, der Konfiguration und anderen Umständen abhängen, auf die Jadrimex keinen oder nur begrenzten Einfluss hat.
Auch wenn die ausgeführten Servicearbeiten nicht zu einer vollständigen Instandsetzung oder zu einer für den Kunden zufriedenstellenden Funktion führen, bleibt der Kunde verpflichtet, die tatsächlich ausgeführten Arbeiten, die aufgewendete Arbeitszeit, die Anfahrtskosten, die verwendeten Materialien und etwaige sonstige vereinbarte Kosten zu bezahlen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Kunden mit einem gültigen Servicevertrag können abweichende Tarife und ergänzende Servicebedingungen gelten.
5. Servicevertrag
Der Kunde kann mit Jadrimex einen Servicevertrag über die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Geräten und/oder Systemen abschließen.
Der Servicevertrag gilt ausschließlich für die Geräte und/oder Systeme, die in dem betreffenden Vertrag aufgeführt sind. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach diesen Bedingungen und etwaigen ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen im Servicevertrag.
Vorteile des Servicevertrags
- regelmäßige Kontrolle der betreffenden Geräte und/oder Systeme auf eine einwandfreie Funktion und den allgemeinen technischen Zustand;
- werden während der regelmäßigen Kontrolle kleine Abweichungen festgestellt, die innerhalb der verfügbaren Servicezeit und ohne zusätzliche Ersatzteile behoben werden können, wird Jadrimex diese nach Möglichkeit unmittelbar beheben;
- Prüfung der Verfügbarkeit relevanter Software- und/oder Firmware-Updates, soweit diese vom Hersteller bereitgestellt werden und von Jadrimex geprüft werden können;
- ergänzende Einweisung und Erläuterung zur Bedienung und Nutzung der betreffenden Geräte und/oder Systeme, bis zu maximal einer Stunde während des regelmäßigen Kontrollbesuchs;
- Austausch von Batterien und vergleichbarem Kleinverbrauchsmaterial, wenn dies während des regelmäßigen Kontrollbesuchs als erforderlich erachtet wird. Kleinverbrauchsmaterial ist inbegriffen, soweit dies vernünftigerweise im Rahmen der normalen regelmäßigen Wartung angemessen ist;
- regelmäßige Kontrolle und Wartung mit dem Ziel, eine gute und zuverlässige Funktion zu fördern und die Wahrscheinlichkeit zwischenzeitlicher Störungen zu verringern. Eine störungsfreie Funktion wird damit nicht garantiert;
- vorab bekannte Kosten für den vereinbarten regelmäßigen Service, einschließlich des vorgenannten Kleinverbrauchsmaterials, vorbehaltlich einer etwaigen jährlichen Preisanpassung und Kosten, die nach diesen Bedingungen gesondert weiterberechnet werden dürfen;
- Priorität bei der Terminierung eines Servicebesuchs nach Meldung einer zwischenzeitlichen Störung. Priorität bedeutet, dass Jadrimex die betreffende Anfrage vorrangig gegenüber regulären Serviceanfragen bearbeitet, beinhaltet jedoch keine Garantie für eine bestimmte Reaktionszeit oder ein bestimmtes Besuchsdatum, sofern hierzu keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden;
- Priorität bei der Beantwortung funktionaler Fragen zu den Geräten und/oder Systemen, auf die sich der Servicevertrag bezieht;
- kann eine Störung nicht unmittelbar behoben werden, kann der Kunde vorübergehend ein Leihgerät anfordern. Ein Leihgerät wird ausschließlich angeboten, wenn dies technisch möglich und bei Jadrimex verfügbar ist. Etwaige Kosten für das Leihgerät werden gesondert weiterberechnet;
- bei einer zwischenzeitlichen Störung an Geräten und/oder Systemen, die unter den Servicevertrag fallen, werden für die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit 75 % des zu diesem Zeitpunkt geltenden normalen Arbeitslohns von Jadrimex berechnet. Anfahrtskosten, Ersatzteile, Materialien und etwaige sonstige Kosten werden vollständig weiterberechnet, sofern im Servicevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die vorstehend genannten Vorteile gelten ausschließlich für Geräte und/oder Systeme, die in dem betreffenden Servicevertrag aufgeführt sind, und solange der Servicevertrag in Kraft ist.
Regelmäßige Kontrolle und Terminplanung
Im Rahmen des Servicevertrags findet regelmäßig ein Kontrollbesuch vor Ort statt. Bei diesem Besuch werden die betreffenden Geräte und/oder das System auf Funktion und allgemeinen technischen Zustand geprüft und, sofern erforderlich und im Rahmen der vereinbarten Arbeiten angemessen, Wartungsarbeiten ausgeführt.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, findet diese regelmäßige Kontrolle einmal alle 12 Monate statt.
Für jeden regelmäßigen Kontrollbesuch gilt ein theoretisches Kontrolldatum. Jadrimex kann den tatsächlichen Kontrollbesuch in einem Zeitraum von höchstens sechs Wochen vor bis höchstens sechs Wochen nach diesem theoretischen Kontrolldatum terminieren.
Jadrimex schlägt per E-Mail einen Termin für den Kontrollbesuch vor.
Ist der vorgeschlagene Termin für den Kunden nicht geeignet, kann ein anderer Termin vorgeschlagen werden. Jadrimex unterbreitet insgesamt höchstens drei Vorschläge für den betreffenden regelmäßigen Kontrollbesuch.
Kommt nach drei Vorschlägen aufgrund von Umständen auf Seiten des Kunden keine Terminvereinbarung zustande, entfällt der betreffende regelmäßige Kontrollbesuch. Der Besuch wird administrativ als nicht ausgeführt wegen nicht zustande gekommener Terminvereinbarung erfasst. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung, Verrechnung oder Verschiebung des Kontrollbesuchs in einen folgenden Zeitraum, soweit gesetzlich zulässig.
Durchführung des Kontrollbesuchs
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Standort, die Geräte und Systeme zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar und zugänglich sind.
Wartezeit infolge nicht verfügbarer oder nicht zugänglicher Geräte, Standorte oder Einrichtungen kann als Arbeitszeit weiterberechnet werden.
Kann ein geplanter Kontrollbesuch nach Eintreffen von Jadrimex aufgrund von Umständen auf Seiten des Kunden ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden, gilt der Besuch als angeboten und terminiert. Zusätzliche oder neu geplante Arbeiten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ersatzteile, Ersatzgeräte und sonstige Materialien werden gesondert weiterberechnet, sofern im Servicevertrag nicht ausdrücklich angegeben ist, dass diese inbegriffen sind.
Funktion und Garantie
Ein Servicevertrag zielt darauf ab, eine gute und zuverlässige Funktion der betreffenden Geräte und Systeme zu fördern und die Wahrscheinlichkeit zwischenzeitlicher Störungen zu verringern. Der Servicevertrag bietet jedoch keine Garantie dafür, dass Störungen, Defekte oder Ausfälle vollständig vermieden werden.
Ein Servicevertrag hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Garantiefrist von Geräten und führt nicht zu einer Verlängerung, Erneuerung oder Ersetzung der ursprünglichen Garantie.
6. Technische Einrichtungen, Internet, Apps und Dienste Dritter
Die Funktion von durch Jadrimex gelieferten, installierten oder gewarteten Geräten und Systemen kann unter anderem von technischen Einrichtungen und Diensten abhängen, die nicht von Jadrimex geliefert oder verwaltet werden.
Hierunter können unter anderem fallen: die Stromversorgung, Verkabelung, Internetverbindung, WLAN, lokale Netzwerke, Router, Modems, Smartphones, Tablets, Computer, Betriebssysteme, mobile Datenverbindungen, Apps, Software, Cloud-Dienste, Server und andere Dienste oder Geräte Dritter.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Einrichtungen bereitzuhalten und aufrechtzuerhalten, die für eine gute Funktion der betreffenden Geräte und Systeme erforderlich sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Ist für Installation, Inbetriebnahme, Wartung oder Service der Zugang zu beispielsweise einer Internetverbindung, einem WLAN-Netzwerk, einem Router, einem Smartphone, einem Tablet, einer App oder einem anderen System erforderlich, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Einrichtungen verfügbar und zugänglich sind.
Der Kunde hat, sofern für die Arbeiten erforderlich, über die notwendigen Benutzernamen, Passwörter, Zugangscodes und sonstigen Zugangsdaten zu verfügen. Jadrimex ist nicht verantwortlich für die Aufbewahrung oder Wiederherstellung persönlicher Benutzernamen, Passwörter oder Zugangscodes des Kunden.
Die Funktion und Verfügbarkeit von Internetverbindungen, Mobilfunknetzen, WLAN, Cloud-Diensten, Servern, Apps, Software und anderen Diensten Dritter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflusses von Jadrimex.
Jadrimex kann daher keine ununterbrochene Verfügbarkeit oder dauerhafte Funktion solcher externen Einrichtungen und Dienste garantieren.
Änderungen durch Hersteller oder andere externe Dienstleister, darunter Änderungen an Apps, Software, Firmware, Cloud-Diensten, Servern, Betriebssystemen, Abonnements, Funktionen oder technischen Anforderungen, können sich auf die Funktion der Geräte oder des Systems auswirken.
Ebenso kann ein Hersteller oder externer Dienstleister beschließen, ein Produkt, eine App, eine Softwareversion, einen Cloud-Dienst oder einen anderen Dienst zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Jadrimex hat hierauf nicht immer Einfluss und kann deren dauerhafte Verfügbarkeit nicht garantieren.
Sind infolge solcher Änderungen zusätzliche Konfiguration, Ersatz, Anpassung oder andere Arbeiten erforderlich, fallen diese Arbeiten nicht automatisch unter die ursprüngliche Lieferung, Installation, Garantie oder den Servicevertrag. Etwaige Arbeiten und benötigte Materialien können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Software- und Firmware-Updates werden ausschließlich ausgeführt, wenn diese verfügbar sind, als technisch geeignet erachtet werden und im Rahmen der Möglichkeiten von Jadrimex ausgeführt werden können. Jadrimex kann nicht garantieren, dass ein Update verfügbar bleibt oder dass ein Update keine Änderung der Funktionalität verursacht.
Eine Störung oder eingeschränkte Funktion, die ganz oder teilweise durch den Ausfall, die Änderung oder das nicht ordnungsgemäße Funktionieren einer externen technischen Einrichtung oder eines externen Dienstes verursacht wird, bedeutet nicht automatisch, dass ein Defekt an den von Jadrimex gelieferten Geräten vorliegt.
Wird Jadrimex gebeten, eine Untersuchung oder Arbeiten auszuführen, und stellt sich heraus, dass die Ursache ganz oder teilweise bei einer externen technischen Einrichtung, einer Internet- oder Netzwerkverbindung, einer App, Software, einem Cloud-Dienst, einem Dienst eines Dritten oder einem anderen Umstand außerhalb der von Jadrimex gelieferten Geräte liegt, können die hierfür aufgewendete Arbeitszeit, Anfahrtskosten und etwaige sonstige Kosten an den Kunden weiterberechnet werden.
Jadrimex wird sich, soweit vernünftigerweise möglich, bemühen, den Kunden bei der Feststellung der Ursache und der Suche nach einer praktischen Lösung zu unterstützen. Diese Unterstützung bedeutet nicht, dass Jadrimex für die Funktion, Verfügbarkeit oder Unterstützung von Produkten, Einrichtungen und Diensten Dritter verantwortlich wird.
Jadrimex behält sich das Recht vor, die für diese Unterstützung, Untersuchung, Konfiguration, Anpassung und/oder Instandsetzung aufgewendete Zeit sowie etwaige Anfahrtskosten, Materialien und sonstige Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn die Unterstützung nicht zu einer vollständigen oder für den Kunden zufriedenstellenden Lösung führt, soweit gesetzlich zulässig.
7. Haftung
Jadrimex bemüht sich, die von ihr gelieferten, installierten und/oder gewarteten Geräte und Systeme ordnungsgemäß funktionieren zu lassen. Eine vollständig ununterbrochene oder störungsfreie Funktion kann jedoch nicht garantiert werden.
Jadrimex haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die durch vorübergehenden oder dauerhaften Ausfall, Störung oder eingeschränkte Funktion von Geräten oder Systemen entstehen, es sei denn, der Schaden ist unmittelbare Folge einer Jadrimex zurechenbaren Pflichtverletzung.
Jadrimex haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Hierunter fallen unter anderem: Betriebsschäden, Umsatz- oder Gewinnausfall, Verlust von Daten, entgangene Einsparungen, Kosten infolge von Betriebsstillstand und Schäden, die dadurch entstehen, dass Geräte oder ein System vorübergehend nicht verfügbar oder nicht nutzbar sind.
Jadrimex haftet nicht für Schäden oder eine eingeschränkte Funktion, die ganz oder teilweise durch Umstände verursacht werden, auf die Jadrimex keinen unmittelbaren Einfluss hat. Hierunter fallen unter anderem Störungen oder Änderungen in der Stromversorgung, bei Internet- oder Netzwerkverbindungen, WLAN, Mobilfunknetzen, Cloud-Diensten, Servern, Apps, Software, Diensten Dritter und Geräten, die nicht von Jadrimex geliefert wurden.
Jadrimex haftet ebenso wenig für Schäden, die infolge unsachgemäßer oder zweckwidriger Nutzung, der Nichtbefolgung von Anweisungen, von Änderungen oder Arbeiten, die durch den Kunden oder Dritte ausgeführt wurden, oder der Nutzung der Geräte zu anderen als den bestimmungsgemäßen Zwecken entstehen.
Wenn Jadrimex Geräte oder Systeme liefert, die für Sicherung, Alarmierung, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Gegensprechanlagen, Steuerung oder Automatisierung genutzt werden, kann Jadrimex nicht garantieren, dass damit jeder Einbruch, jeder Diebstahl, jede Beschädigung, jeder unbefugte Zugang, jede Störung, jeder Notfall oder jedes andere unerwünschte Ereignis verhindert oder rechtzeitig erkannt wird.
Solche Geräte und Systeme sind als technische Hilfsmittel gedacht und entbinden den Kunden nicht von der Verantwortung, wo erforderlich selbst geeignete organisatorische, bauliche, elektronische oder andere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für ihn oder sie wahrnehmbare Funktion der Geräte regelmäßig zu kontrollieren und festgestellte Störungen oder Abweichungen Jadrimex rechtzeitig zu melden.
Haftet Jadrimex für unmittelbare Schäden, ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aus der Haftpflichtversicherung von Jadrimex ausgezahlt wird. Erfolgt aus welchem Grund auch immer keine Versicherungsleistung, ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die betreffende Lieferung oder Dienstleistung an Jadrimex gezahlt hat.
Keine Bestimmung dieser Bedingungen bezweckt, die Haftung von Jadrimex auszuschließen oder zu beschränken, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach geltendem Recht nicht zulässig ist.
8. Höhere Gewalt
Jadrimex ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gehalten, wenn und soweit Jadrimex durch einen Fall höherer Gewalt vorübergehend oder dauerhaft an der Erfüllung dieser Verpflichtung gehindert wird oder die Erfüllung vernünftigerweise nicht von Jadrimex verlangt werden kann.
Unter höherer Gewalt wird ein Umstand verstanden, der außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Jadrimex liegt und durch den die Ausführung eines Vertrags ganz oder teilweise verhindert oder verzögert wird.
Unter höhere Gewalt können unter anderem fallen: Krieg, Kriegsgefahr, Terrorismus, Aufruhr, gesellschaftliche Unruhen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brand, extreme Witterungsbedingungen, Epidemien oder Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Transportprobleme, Ausfall oder Krankheit von Personal, Störungen oder Ausfall von Strom, Internet, Telekommunikation, Computersystemen, Servern oder anderen technischen Einrichtungen.
Unter höhere Gewalt können ebenfalls Umstände bei Herstellern, Lieferanten, Transportunternehmen und anderen von Jadrimex eingeschalteten Dritten fallen, wenn Jadrimex infolgedessen ihren Verpflichtungen vernünftigerweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
Während eines Falls höherer Gewalt werden die davon betroffenen Verpflichtungen von Jadrimex für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. Jadrimex haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass diese Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können.
Jadrimex wird sich, soweit vernünftigerweise möglich, bemühen, die Folgen der höheren Gewalt zu begrenzen und die vereinbarten Arbeiten, die Lieferung oder den Service so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Ein vereinbarter Liefer-, Installations-, Service- oder anderer Ausführungstermin kann infolge höherer Gewalt verschoben werden. Eine solche Verschiebung begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Dauert der Fall höherer Gewalt länger an und kann vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass Jadrimex innerhalb einer annehmbaren Frist ihren Verpflichtungen noch nachkommen kann, kann Jadrimex den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise beenden, soweit gesetzlich zulässig.
Im Falle einer Beendigung wegen höherer Gewalt bleiben bereits gelieferte Waren, ausgeführte Arbeiten, verwendete Materialien und andere bereits erbrachte Leistungen geschuldet und können von Jadrimex dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Eine Berufung auf höhere Gewalt lässt Zahlungsverpflichtungen für bereits von Jadrimex gelieferte Waren, ausgeführte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen unberührt.
9. Laufzeit, Verlängerung, Rechnungsstellung und Beendigung des Servicevertrags
Ein Servicevertrag wird für die im betreffenden Vertrag genannte Laufzeit geschlossen.
Ist keine andere Laufzeit vereinbart, gilt eine erste Laufzeit von 12 Monaten.
Der Servicevertrag beginnt an dem im Vertrag genannten Datum. Ist kein gesondertes Anfangsdatum genannt, gilt das Datum, an dem der Servicevertrag zustande gekommen ist, als Anfangsdatum.
Die Kosten für den Servicevertrag werden jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten im Voraus in Rechnung gestellt, sofern im betreffenden Servicevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die Rechnung für den Servicevertrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist vollständig zu begleichen.
Ist die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist vollständig beglichen, behält sich Jadrimex das Recht vor, die Ausführung des Servicevertrags auszusetzen, bis die vollständige geschuldete Zahlung eingegangen ist.
Während einer solchen Aussetzung kann der Kunde keine Ansprüche auf die zusätzlichen Vorteile geltend machen, die sich aus dem Servicevertrag ergeben. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Kontrollbesuche, Priorität bei Serviceanfragen, Rabatt auf den Arbeitslohn, inbegriffenes Kleinverbrauchsmaterial und andere ausdrücklich vereinbarte Servicevorteile.
Ein Service- oder Wartungsbesuch, der infolge nicht rechtzeitiger Zahlung nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums ausgeführt werden kann, muss nicht automatisch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Jadrimex bestimmt nach Eingang der Zahlung in Abstimmung mit dem Kunden, ob und wann der betreffende Besuch noch terminiert werden kann.
Die nicht rechtzeitige Zahlung des Servicevertrags führt nicht zum Erlöschen gesetzlicher Gewährleistungsrechte, die dem Kunden nach geltendem Recht zustehen. Etwaige zusätzliche oder kommerzielle Garantie- und Servicevorteile, die ausschließlich Bestandteil des Servicevertrags sind, können während des Zahlungsverzugs jedoch ausgesetzt werden, soweit gesetzlich zulässig.
Nach Ablauf der ersten vereinbarten Laufzeit wird der Servicevertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, sofern der Vertrag nicht vor Ablauf der ersten Laufzeit rechtswirksam beendet wird.
Nach der ersten Laufzeit kann der Kunde den Servicevertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, sofern für Geschäftskunden nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Kündigung ist Jadrimex schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Jadrimex bestätigt den Eingang der Kündigung.
Eine Kündigung während der ersten festen Laufzeit führt grundsätzlich nicht zu einer vorzeitigen Beendigung. Der Vertrag und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen bleiben bis zum Ende der vereinbarten ersten Laufzeit in Kraft, es sei denn, Jadrimex stimmt einer früheren Beendigung schriftlich zu oder das geltende Recht bestimmt etwas anderes.
Bereits gezahlte Beträge für einen laufenden festen Zeitraum werden bei vorzeitiger Beendigung auf Wunsch des Kunden nicht automatisch ganz oder teilweise erstattet, soweit gesetzlich zulässig.
Jadrimex kann einen Servicevertrag beenden, wenn der Kunde nach entsprechender Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn der Kunde wiederholt Verpflichtungen nicht erfüllt, die für eine ordnungsgemäße Ausführung des Servicevertrags erforderlich sind.
Endet der Servicevertrag, entfallen ab dem Enddatum die mit dem Servicevertrag verbundenen Vorteile, darunter ein etwaiger Rabatt auf den Arbeitslohn, Priorität bei Serviceanfragen und andere ausdrücklich mit dem Servicevertrag verbundene Vorteile.
Die Beendigung des Servicevertrags hat keinen Einfluss auf Zahlungsverpflichtungen für Waren, Arbeiten, Service, Materialien oder andere Leistungen, die vor dem Enddatum bereits von Jadrimex geliefert oder ausgeführt wurden.
Beendigung, Aussetzung oder nicht rechtzeitige Zahlung eines Servicevertrags haben keinen Einfluss auf gesetzliche Gewährleistungsrechte, die vertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können. Der Servicevertrag selbst verlängert, erneuert oder ersetzt die ursprüngliche Garantie nicht.
10. Tarife, Rechnungsstellung und Preisanpassungen
Jadrimex wendet für Lieferungen, Installation, Service, Wartung und sonstige Arbeiten die Tarife an, wie sie im Angebot, im Vertrag, in der Auftragsbestätigung, im Servicevertrag oder anderweitig schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurden.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich genannte Preise zuzüglich der örtlich geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger behördlich auferlegter Abgaben.
Arbeiten, die nicht ausdrücklich in einem vereinbarten Festpreis enthalten sind, können gesondert auf Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit, der Anfahrtskosten, der verwendeten Ersatzteile und Materialien sowie etwaiger sonstiger entstandener Kosten berechnet werden.
Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Materialien erforderlich oder wünschenswert sind, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, wird Jadrimex dies, soweit vernünftigerweise möglich, vorab mit dem Kunden besprechen.
Jährliche Preisanpassung
Die Kosten eines Servicevertrags werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten im Voraus in Rechnung gestellt.
Jadrimex ist berechtigt, die Tarife für Serviceverträge einmal alle 12 Monate anzupassen.
Eine jährliche Preisanpassung kann unter anderem infolge allgemeiner Kostenentwicklungen, von Lohn- und Materialkosten, Kosten von Herstellern und Lieferanten, Transportkosten und sonstiger Betriebskosten erfolgen.
Soweit eine vorab vereinbarte Indexierung besteht, wird die Art und Weise, wie diese Indexierung berechnet wird, im Servicevertrag, im Angebot oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden angegeben.
Die jährliche Preisanpassung wird automatisch im Tarif für den darauffolgenden Abrechnungszeitraum von 12 Monaten berücksichtigt. Für die Anwendung einer nach diesen Bedingungen und dem Servicevertrag zulässigen Preisanpassung ist keine gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden erforderlich.
Jadrimex kündigt die jährliche Preisanpassung nicht gesondert vorab an, es sei denn, eine vorherige Mitteilung ist aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften verpflichtend.
Außergewöhnliche zwischenzeitliche Kostensteigerungen
Ein von Jadrimex genannter, angebotener oder bestätigter Preis beruht auf den Kosten, Tarifen und Umständen, die Jadrimex zu dem Zeitpunkt bekannt sind, zu dem der betreffende Preis genannt, das Angebot abgegeben oder der Auftrag bestätigt wird.
Treten nach diesem Zeitpunkt und vor der vollständigen Ausführung der betreffenden Lieferung oder Dienstleistung außergewöhnliche Umstände ein, die außerhalb des zumutbaren Einflusses von Jadrimex liegen und die zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten für die Ausführung des Vertrags führen, behält sich Jadrimex, soweit gesetzlich zulässig, das Recht vor, den vereinbarten Preis zwischenzeitlich anzupassen.
Hierunter können unter anderem verstanden werden: Krieg oder Kriegsgefahr, internationale Konflikte, Sanktionen, Handelsbeschränkungen, Import- oder Exportbeschränkungen, Störungen internationaler Handels- oder Transportrouten, außergewöhnliche Steigerungen von Transport- oder Kraftstoffkosten, Energiepreisen, Rohstoffpreisen, Materialpreisen, Einkaufspreisen, Versicherungskosten, Steuern, Einfuhrzöllen, Währungskosten und andere außergewöhnliche externe Kostensteigerungen, auf die Jadrimex vernünftigerweise keinen Einfluss hat.
Eine solche Preisanpassung ist nicht auf die jährliche Indexierung von Serviceverträgen beschränkt und kann, sofern die außergewöhnlichen Umstände dies erforderlich machen, auch zwischenzeitlich bei einem bereits abgegebenen Angebot, einem bestätigten Auftrag oder einem laufenden Vertrag erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Preisanpassung wird so weit wie möglich auf die Kostensteigerung beschränkt, die sich vernünftigerweise aus den betreffenden außergewöhnlichen Umständen ergibt.
Kann eine zwischenzeitliche Preisanpassung nach geltendem Recht nicht ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt werden, oder hat der Kunde nach geltendem Recht infolgedessen das Recht, den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise zu beenden, bleiben diese gesetzlichen Rechte anwendbar.
Rechnungsstellung und Zahlung
Änderungen von Steuern, Mehrwertsteuersätzen oder anderen behördlich auferlegten Abgaben können, soweit gesetzlich zulässig, ab dem Zeitpunkt, zu dem diese Änderungen in Kraft treten, automatisch an den Kunden weiterberechnet werden.
Rechnungen werden grundsätzlich digital per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Änderungen der Rechnungs-, Kontakt- und E-Mail-Daten rechtzeitig mitzuteilen.
Der Nichterhalt einer Rechnung infolge unrichtiger oder nicht aktueller vom Kunden erteilter Kontaktdaten entbindet den Kunden nicht automatisch von der Zahlungsverpflichtung.
Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung kann Jadrimex unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Ausführung von Arbeiten und die vertraglichen Servicevorteile aussetzen und etwaige zulässige Mahn-, Zins- und Inkassokosten in Rechnung stellen.
Die Bestimmungen über die Aussetzung des Servicevertrags und deren Folgen für die damit verbundenen Servicevorteile sind ergänzend in Kapitel 9 dieser Bedingungen aufgenommen.
11. Beschwerden und Streitigkeiten
Ist der Kunde mit einem von Jadrimex gelieferten Produkt, einer ausgeführten Installation, einer Serviceleistung, einer Wartungsarbeit oder einer anderen Dienstleistung nicht zufrieden, hat der Kunde dies Jadrimex so schnell wie möglich nach Feststellung zu melden.
Eine Beschwerde ist vorzugsweise schriftlich oder per E-Mail über info@jadrimex.com einzureichen und hat eine möglichst deutliche Beschreibung der Beschwerde sowie, sofern zutreffend, des betreffenden Produkts, des Systems, der Rechnungsnummer, der Auftragsnummer oder der ausgeführten Arbeiten zu enthalten.
Sofern dies für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich ist, kann Jadrimex den Kunden bitten, ergänzende Informationen, Fotos, Videos oder andere relevante Angaben bereitzustellen.
Jadrimex wird eine eingegangene Beschwerde sorgfältig prüfen und sich bemühen, innerhalb einer angemessenen Frist inhaltlich auf die Beschwerde zu reagieren.
Die Einreichung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht automatisch von seinen Zahlungsverpflichtungen und berechtigt den Kunden nicht ohne Weiteres, die Zahlung offener Rechnungen ganz oder teilweise auszusetzen, zu verrechnen oder zurückzufordern, soweit gesetzlich zulässig.
Bezieht sich eine Beschwerde nur auf einen Teil einer Lieferung, einer Rechnung oder einer Dienstleistung, bleibt der unbestrittene Teil in jedem Fall geschuldet.
Der Kunde hat Jadrimex eine angemessene Möglichkeit zu bieten, eine gemeldete Beschwerde zu untersuchen und, sofern Jadrimex feststellt, dass die Beschwerde begründet ist, innerhalb einer angemessenen Frist eine geeignete Lösung anzubieten.
Ist für die Untersuchung der Beschwerde ein Besuch vor Ort erforderlich und stellt sich nachträglich heraus, dass kein Jadrimex zuzurechnender Mangel und keine zurechenbare Pflichtverletzung vorliegt, kann Jadrimex, soweit gesetzlich zulässig, die aufgewendete Arbeitszeit, die Anfahrtskosten, die verwendeten Materialien und etwaige sonstige Kosten an den Kunden weiterberechnen.
Bleiben die Parteien im Anschluss an eine Beschwerde unterschiedlicher Auffassung, werden sie sich zunächst bemühen, die Streitigkeit einvernehmlich zu lösen.
Wird keine Lösung erzielt, kann die Streitigkeit dem nach geltendem Recht zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle vorgelegt werden.
Die in diesem Kapitel aufgenommenen Bestimmungen beschränken keine gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
12. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Auf alle Angebote, Lieferungen, Verträge, Serviceverträge, Installationen, Wartungs- und Servicearbeiten und sonstigen Rechtsverhältnisse mit Jadrimex ist grundsätzlich das Recht des Landes anwendbar, aus dem die betreffende Rechnungsstellung durch Jadrimex erfolgt.
Erfolgt die Rechnungsstellung aus den Niederlanden, ist demnach grundsätzlich niederländisches Recht anwendbar. Erfolgt die Rechnungsstellung aus Belgien, ist grundsätzlich belgisches Recht anwendbar.
Jadrimex kann in einem Angebot, einem Vertrag, einer Auftragsbestätigung, einem Servicevertrag, einer Rechnung oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich angeben, dass ein anderes Recht anwendbar ist. In diesem Fall gilt das darin angegebene Recht, soweit diese Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Für Verbraucher gilt, dass eine Rechtswahl den zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutz, auf den der Verbraucher nach geltendem Recht Anspruch hat, nicht beeinträchtigt.
Streitigkeiten werden dem nach dem anwendbaren Recht zuständigen Gericht vorgelegt, sofern zwischen den Parteien nicht rechtswirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder mit zwingendem Recht unvereinbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen so weit wie möglich uneingeschränkt in Kraft.
Jadrimex behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Bedingungen kann von Jadrimex über jadrimex.com bereitgestellt werden.
Änderungen dieser Bedingungen gelten für neue Verträge ab dem von Jadrimex angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Für bereits bestehende Verträge und Serviceverträge gelten Änderungen, soweit dies vereinbart wurde oder aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften zulässig ist.
Wird in einem individuellen Angebot, Vertrag, einer Auftragsbestätigung oder einem Servicevertrag ausdrücklich von einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen, hat die individuelle schriftliche Vereinbarung Vorrang vor der betreffenden Bestimmung dieser Bedingungen.
Änderungen sowie Druck-, Schreib-, Rechen- und offensichtliche Fehler vorbehalten.
Diese Bedingungen wurden für die Verwendung bei der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen von Jadrimex in den Niederlanden, Belgien und, sofern zutreffend, anderen Ländern erstellt.
